Am 12. Januar 2019 fand unser Kennenlern- und Netzwerktreffen statt. Zum Schwerpunktthema I-Kinder und Inklusion diskutierten betroffene Eltern, eine Integrations-Helferin und Sven Quirder, Vorsitzender der GEW Lübeck. Alle waren sich einig: trotz aller Bemühungen ist qualitativ und vor allem finanziell noch viel Luft nach oben. Viele Eltern fühlen sich zudem allein gelassen und wissen nicht, wo sie professionelle Beratung bekommen können.

I-Kinder im Kindergartenalter

Es gibt für I-Kinder einen Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz. Eltern berichteten jedoch von fehlenden Krippenplätzen, Wartezeiten von über einem Jahr auf einen Kita-Platz, von zeitlicher Begrenzung der Plätze auf 6 Stunden und von Unklarheiten der Zuständigkeiten seitens der Ämter und Verwaltung. Hilfe kann da zum Beispiel bei der Bürgerbeautragten für soziale Angelegenheiten eingeholt werden. Sie vermittelt bei Problemen mit Behörden. Ansprechpartnerin für die Themen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulbegleitung (SGB VIII) und Kindertagesstättengesetz ist Johanna Heiser, Telefon 0431-9881249.

Falls bei einem Kind im Kindergartenalter ein I-Status noch unklar ist, kann der Bereich Soziale Sicherung der Stadt Lübeck unterstützen.

I-Kinder im Grundschulalter

Der Unterricht findet entweder an Förderschulen statt oder inklusiv in den regulären Grundschulen. Dort stehen vielen I-Kindern Integrations-Helfer zur Seite. Sie werden in einem 2013 eingeführten Pool-Modell koordiniert. Leider ist keine einheitliche fachliche Qualifikation vorgeschrieben, circa die Hälfte der knapp 250 I-Helfer in Lübeck sind "sozial erfahrene Personen" ohne pädagogische Ausbildung. (Quelle: Evaluation Poolbildung, Integrationshilfen an Schule, Schwerpunkt: Personal, Vorstellung der Ergebnisse im Sozialausschuss 4.9.2018)

Neben dem Unterricht gibt es große Herausforderungen bei der Nachmittags- und Ferienbetreuung für I-Kinder: An einigen Förderschulen gibt es keine Ferienbetreuung. Einige Eltern klagten über fehlende Nachmittagsbetreuung am Freitag. Das ist mit einer Berufstätigkeit der Eltern nur schwer vereinbar. An den Grundschulen entscheidet der Träger individuell, ob I-Kinder nachmittags mit an der Grundschule betreut werden können oder nicht.

Falls bei einem Schulkind der I-Status noch unklar ist, kann die Kooperative Erziehungshilfe (KEH) professionelle Beratung anbieten. Sie besteht aus einem multiprofessionellen Team aus Sonderschullehrerinnen und Sozialpädagoginnen, Telefonnummer ist die 0451-1228260.

Vernetzen und Wissen austauschen

Viele Betroffene suchen monatelang Informationen zusammen, warten sehr lange auf Termine und Gutachten, kontaktieren Beratungsstellen, besuchen Therapeuten und sammeln so über die Jahre hilfreiches Wissen. Dieses Wissen kann ab sofort in einer neu gegründeten Facebookgruppe "I-Kinder Lübeck" ausgetauscht werden.

Hilfreich ist auch das Informationsangebot der Hansestadt Lübeck zum Thema Angebote bei Förderbedarf und Behinderung.


>> Unsere Pressemitteilung "I-Kinder in Nöten" als pdf zum Download

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